Pflegeberatungsbesuche § 37.3

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) in Anspruch zu nehmen.


Die pflegerische Beratung nach § 37.3 dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegenden. In der Beratungssituation werden bei Bedarf Empfehlungen über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation ausgesprochen.


Haben Sie Fragen bezüglich der Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI, sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin.