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Alltagshelfer On Tour

-Kreis Soest und Hamm-


Wir leisten viel, damit Sie auf nichts verzichten müssen


Hilfe im Haushalt - Betreuung im Alltag (Leistungen der Pflegekasse)


Entlastung Pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehörigen

Das Ziel die eigenen Angehörigen so lange wie es geht bei sich zu Hause – im gewohnten Lebensumfeld – zu begleiten und zu betreuen, kann nur erreicht werden, wenn Sie sich regelmäßige Auszeiten einräumen. Hierfür wurden die Entlastungsleistungen geschaffen, welche jeder Person ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125€ monatlich zustehen. Besitzen Sie Ihren Pflegegrad schon länger, ohne seitdem den monatlichen Anspruch von 125 € für Entlastungsleistungen bezogen zu haben, summiert sich das Guthaben bei Ihrer Pflegekasse. Dadurch kann sich die Leistung über ein ganzes Jahr ansammeln und bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden, sodass Ihnen insgesamt 2.250 € (18 Monate x 125 €) zur Verfügung stehen können.

Zielgruppe:


  • Pflegebedürftige Personen, die durch ihre körperlichen Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können
  • Pflegende Angehörige und Bezugspersonen
  • Pflegebedürftige Personen, mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (kognitive oder psychische Einschränkungen)


    Hilfe im Haushalt (Leistung über die Krankenkasse)

    Sie können Ihren Alltag aufgrund akuter Krankheit oder Schwangerschaft zurzeit nicht alleine bestreiten? Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine Verordnung über Haushaltshilfe an. Gerne übernehmen wir dann den Antrag zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse. Sie können dann kostenlos unsere Hilfe in Anspruch nehmen, da die Kosten von Ihrer Krankenkasse getragen werden.


    Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Genehmigung einer Folgeverordnung über Ihre Krankenkasse. Haushaltshilfe für Schwangere, Haushaltshilfe für Senioren, Haushaltshilfe nach einer OP; uns ist egal, warum Sie eine Haushaltshilfe brauchen. Für uns ist es wichtig, dass Ihnen geholfen wird und Sie entlastet werden. Alltagshelfer On Tour rechnen mit den Ersatzkasssen sowie mit der AOK ab.


    Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

    Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) in Anspruch zu nehmen.

    Die pflegerische Beratung nach §37,3 dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegenden. In der Beratungssituation werden bei Bedarf Empfehlungen über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation ausgesprochen.


    Haben Sie Fragen bezüglich der Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI, sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin.