Wichtige Informationen

Wichtige Informationen für Sie


Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro monatlich. Das ist der sogenannte Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser Betrag ist zweckgebunden und für qualitätsgesicherte, anerkannte Leistungen vorgesehen. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, pflegende Angehörige oder andere nahstehende Personen, die sich um einen Pflegebedürftigen kümmern, zu entlasten.


Wenn der Betrag pro Monat nicht voll ausgeschöpft wurde, kann er einfach auf den nächsten Monat übertragen werden. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch einige Zeit in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. 


Übrigens:


Pflegesachleistungen: Haben Sie gewusst, dass Sie bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistungen nach Antragstellung umwandeln können, um diese ebenso zu verwenden? Für Sie entstehen so zusätzliche Kosteneinsparpotenziale.


Verhinderungspflege: Sie können Ihre Eltern nicht unterstützen, weil Sie selbst erkrankt oder aus wichtigen Gründen verhindert sind. Solange es im Rahmen der Betreuung und Entlastung ist, können wir auch hier mit der Pflegekasse abrechnen.


Kurzeitpflege: Reicht das im Rahmen der Verhinderungspflege zur Verfügung gestellte Budget nicht aus, können Pflegebedürftige zusätzlich das Kurzzeitpflege-Budget in Höhe von bis zu 806 Euro beanspruchen.



Sie haben Fragen dazu?



Wie klären Sie gerne über finanzielle Unterstützung auf und wie Sie z.B. Ihren Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen können.